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AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die Leitung der Verkehrskadetten-Abteilung St. Galler Oberland entscheidet in Absprache mit dem Auftraggeber über die Anzahl der eigesetzten Verkehrskadetten.
  2. Pro Einsatz werden jedoch mindestens 2 Verkehrskadetten eingesetzt.
  3. Wird ein bestätigter Auftrag abgesagt, verrechnen wir die Annullierungskosten von 30 CHF pro Verkehrskadett oder mindestens 100 CHF.
  4. Für den Pikettdienst verrechnen wir pauschal 30 CHF pro Verkehrskadett.
  5. Für Aufträge die nicht 14 Tage vor dem Einsatzdatum bei uns eingegangen sind, verrechnen wir für den organisatorischen Mehraufwand eine Pauschale von 100 CHF, unter 7 Tage eine Pauschale von 150 CHF.
  6. Das Sicherheits- sowie Einsatzmaterial der Verkehrskadetten-Ableitung St. Galler Oberland, welches während des Einsatzes beschädigt oder abhandengekommen ist, wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  7. Wird die Verpflegung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und entspricht der Einsatzdauer, entfallen die Verpflegungskosten.
  8. Pro 2 Einsatzstunden hat jeder Verkehrskadett Anspruch auf 15 Minuten Pause, sofern es die Verkehrslage zulässt und wird durch den Einsatzleiter angeordnet.
  9. Zahlungsbedingungen: innert 30 Tage netto.
  10. Der Gerichtsstand ist in jedem Falle Walenstadt SG.
  11. Die Mahngebühren betragen 20 CHF.