AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die Leitung der Verkehrskadetten-Abteilung St. Galler Oberland entscheidet in Absprache mit dem Auftraggeber über die Anzahl der eigesetzten Verkehrskadetten.
- Pro Einsatz werden jedoch mindestens 2 Verkehrskadetten eingesetzt.
- Wird ein bestätigter Auftrag abgesagt, verrechnen wir die Annullierungskosten von 30 CHF pro Verkehrskadett oder mindestens 100 CHF.
- Für den Pikettdienst verrechnen wir pauschal 30 CHF pro Verkehrskadett.
- Für Aufträge die nicht 14 Tage vor dem Einsatzdatum bei uns eingegangen sind, verrechnen wir für den organisatorischen Mehraufwand eine Pauschale von 100 CHF, unter 7 Tage eine Pauschale von 150 CHF.
- Das Sicherheits- sowie Einsatzmaterial der Verkehrskadetten-Ableitung St. Galler Oberland, welches während des Einsatzes beschädigt oder abhandengekommen ist, wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Wird die Verpflegung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und entspricht der Einsatzdauer, entfallen die Verpflegungskosten.
- Pro 2 Einsatzstunden hat jeder Verkehrskadett Anspruch auf 15 Minuten Pause, sofern es die Verkehrslage zulässt und wird durch den Einsatzleiter angeordnet.
- Zahlungsbedingungen: innert 30 Tage netto.
- Der Gerichtsstand ist in jedem Falle Walenstadt SG.
- Die Mahngebühren betragen 20 CHF.